Degression bei Photovoltaikanlagen – Was ist das?
Der Begriff Degression bezeichnet die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung im Zusammenhang mit Solaranlagen. Sie ist im EEG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, geregelt. Das EEG enthält derzeit eine feste Grunddegression, die um einen variablen Prozentsatz erhöht wird. Diese ist abhängig von der Installation zusätzlicher Photovoltaikanlagen innerhalb eines Jahres, das von September bis Oktober des Folgejahres gemessen wird.
Ziel der jährlichen Degression ist die schrittweise Anpassung der PV Einspeisevergütung zur Förderung der erneuerbaren Energien. Damit soll u.a. den sinkenden Kosten für Solaranlagen sowie deren massivem Ausbau Rechnung getragen werden. Um eine Übersubventionierung zu vermeiden, wurde die Degression der Einspeisevergütung geschaffen.

Die Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen sollen im Jahr 2021 sinken
Dass die Einspeisevergütung Monat für Monat sinkt, bedeutet nicht, dass Photovoltaikanlagen weniger Geld für ihren eingespeisten Strom bekommen. In den nächsten 20 Kalenderjahren erhält eine Photovoltaikanlage für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom den gleichen Betrag (plus die restlichen Monate im Jahr der Inbetriebnahme). Für diesen Zeitraum wird der Vergütungssatz festgelegt. In Anbetracht dieser Degression kann man abschätzen, wie hoch die Einspeisevergütung in diesem Quartal sein wird.
Der Einspeisetarif, den eine neue Anlage für ihre 20-jährige Laufzeit erhält, wird durch die Degression reduziert. In der Praxis bedeutet dies, dass eine im August 2015 installierte Photovoltaikanlage für die nächsten 20 Jahre eine um 0,25 Prozent höhere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde erhält als eine einen Monat später im September 2015 installierte Anlage, weil der Vergütungssatz zwischen August und September 2015 um 0,25 Prozent gesunken ist.
Die Tatsache, dass der Prozentsatz, um den die Einspeisevergütung von Monat zu Monat sinkt (in unserem Beispiel 0,25 Prozent), nicht festgelegt ist, macht die Situation insgesamt noch komplexer. Die Höhe der Degression ändert sich in jedem Quartal. Der jeweilige Fall bezieht sich auf den ersten Januar, April, Juli und Oktober eines Jahres. Dies wird im Fachjargon als „atmende Obergrenze“ bezeichnet.
Als Degression bezeichnet man die Abnahme des relativen oder absoluten Wertes eines Wertes in Abhängigkeit von der Zunahme eines korrelierten Wertes. Das EEG legt eine jährliche Degression der Photovoltaik-Einspeisevergütung von 13 Prozent fest. Die jährlichen Zubauzahlen von kleinen und großen Photovoltaikanlagen bestimmen den Degressionswert der Photovoltaik-Einspeisevergütung, d.h. die Kürzung der Einspeisevergütung. Je mehr Solaranlagen im Vorjahr installiert wurden, desto höher ist der Degressionssatz. Da der Degressionssatz in Stein gemeißelt ist, versuchen die meisten Photovoltaik-Interessenten, ihre Anlagen vor Inkrafttreten der neuen Sätze in Betrieb zu nehmen. Denn der Einspeisetarif, der zum Zeitpunkt der Installation der Anlage galt, bleibt für den Betreiber der Solaranlage für die nächsten 20 Jahre bestehen. Im EEG ist dies gesetzlich vorgeschrieben
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